Wenn Sie haften sollen, verteidige ich Sie. Gegen die Vorwürfe von Pflichtverletzungen (§ 280 BGB), unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff. BGB), spezialgesetzlichen Haftungstatbeständen (§ 15b Abs. 4 InsO, § 20 ff. VermAnlG u.a.) und gegen Vorwürfe von Wirtschaftsstraftaten (Betrugsdelikte, Untreue, Insolvenzdelikte, Kapitalmarktdelikte, Steuerhinterziehung u.a.). Auf Klägerseite wiederum organisiere ich größere Anspruchs- und Prozessvorhaben. Meine Mandanten sind Finanzdienstleister, Vorstände, Geschäftsführer, Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte. Ich bin Partner der BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB. Mein Team – bestehend aus Kollegen, Fachangestellten und effizientem Kanzleimanagement – und ich agieren von Bielefeld aus.
Begutachtung für einen Insolvenzverwalter – Schadensersatzpflicht eines früheren Prozessbevollmächtigten.
Über 700.000 Euro Gesamtforderung.